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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Flixmow GmbH, Haid-und-Neu-Str. 7, 76131 Karlsruhe (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ oder als „Vermieter“ bezeichnet) und dem Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Mieter“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) im Hinblick auf folgende Leistungen an den Kunden:
- mietweise Überlassung von (gebrauchten) Mährobotern
- im Zusammenhang damit ggf. vereinbarte Nebenleistungen wie Verlegung des Leitdrahts, Installation der Ladestation, Programmierung, Testlauf, Einweisung, Kontroll-Besuche, Winterservice {Einlagerung und Wechseln der Klingen} o.ä.
- eine ggf. zugunsten des Kunden vereinbarte Kaufoption
1.2 Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Verpflichtungen des Mieters, Behandlung der Mietsache
2.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und sachgerecht zu behandeln und ggf. bereitgestellte Gebrauchshinweise, Bedienungsanleitung und/oder Kurzanleitung zu beachten.
2.2. Der Standort der Mietsache und jede Veränderung des Standorts ist uns jeweils in Textform mitzuteilen. Ins Ausland darf die Mietsache, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur nach Einholung unserer vorherigen, in Textform erteilten Zustimmung verbracht werden.
2.3. Bei unseren Besuchen vor Ort: Der Mieter sorgt bei ggf. vereinbarten Tätigkeiten von uns oder Subunternehmern von uns vor Ort wie Verlegung des Leitdrahts, Installation der Ladestation, Programmierung, Testlauf, angekündigte Kontroll-Besuche oder Abholung für den Winterservice (Einlagerung und Wechseln der Klingen) jeweils für
- zutreffende Angaben zu Größe und Beschaffenheit der Rasenfläche(n) im Vorfeld unseres Besuchs
- eine Rasenlänge von 3-4cm
- einen freien Zugang zum Garten
- Beseitigung etwaiger Hindernisse wie bspw. Äste, Steine oder Metallteile
- seine Anwesenheit zum vereinbarten Termin
- eine Netzanschlussdose in einer Entfernung von nicht mehr als 5m
- die Möglichkeit, das Netzteil an einem trockenen und vor direkter Sonneinstrahlung geschützten Ort zu platzieren
2.4. Der Mieter zeigt uns Beschädigungen unverzüglich an, um uns Gelegenheit zur Reparatur zu geben. Die Benutzung eines nicht in einem betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig.
3. Vertragslaufzeit
3.1. Der Vertrag läuft für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit. Er verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn er nicht von einer der Parteien bis 1 Monat vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
3.2. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem Zusammenhang weisen wir besonders auf unser Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Fall des Verzuges mit der Zahlung der Miete nach näherer Maßgabe des § 543 Absatz 2 Nr.3 BGB hin.
4. Rückgabe der Mietsache
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, wie sie auf unserer Website und/oder in den Angebotsunterlagen angegeben sind, zurückzugeben oder an uns zurückzusenden.
4.2. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Mängelansprüche (Gewährleistung)
5.1. Für Mängel der Mietsache(n), die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
6. Kaufoption
6.1. Sofern wir dem Kunden eine Kaufoption für ein vermietetes Gerät einräumen, gilt für den Kauf:
6.1.1. Eigentumsvorbehalt
6.1.1.1. Gegenüber Verbrauchern gilt:
Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
6.1.1.2. Gegenüber Unternehmern gilt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.
6.1.2. Mängelansprüche (Gewährleistung) 6.1.2.1. Gegenüber Verbrauchern gilt:
Bei gebrauchten Sachen haften wir nur für Mängel, die dem Käufer innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache bekannt werden. Ausgenommen von dieser Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder eines Erfüllungsgehilfen von uns zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Haftungsdauer. Die Verjährung der aus unserer Mängelhaftung resultierenden Ansprüche nach § 438 BGB beträgt zwei Jahre.
Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Bestimmungen.
6.1.2.2. Gegenüber Unternehmern gilt:
Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Beim Kauf gebrauchter Sachen ist unsere Haftung wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind
7. Form von Erklärungen
7.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Mieter gegenüber uns oder einem Dritten anzugeben hat, bedürfen der Textform.
8. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
8.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt, ggf. ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt „Mängelhaftung“:
8.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.1.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.1.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
8.1.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
9.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
9.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.